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Termin Die staatliche Fischerprüfung wird landesweit jeweils am ersten Samstag im März durchgeführt. Letzter Anmeldetag zur Prüfung ist der 01. Dezember des Vorjahres (Ausschlussfrist).
Anmeldung Die Anmeldung zur Prüfung wird auf Wunsch als Serviceleistung für unsere Kursteilnehmer von uns durchgeführt, kann aber auch selbst per Internet unter www.fischerpruefung.bayern.de vorgenommen werden. Die Prüfungsgebühr von € 26,-- wird durch die Prüfungsbehörde erhoben. Die Benachrichtigung über den Prüfungsort und Termin erfolgt mittels einer Ladungskarte.
Vorbereitungskurs Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist das vollendete 12. Lebensjahr am Tag der Prüfung und weiterhin der Besuch eines Vorbereitungskurses an mindestens 30 Stunden. Ein entsprechender Lehrgang wird alljährlich vom Fischereiverein e. V. Neunburg v. W. ab Anfang Januar angeboten, welcher kurz vor Prüfungstermin endet. Anmeldung hierzu jeweils ab 01. September bei RMW Angelgeräte, Pleysteinerstr. 7, 92431 Neunburg vorm Wald, Tel.: 09672 2617, sowie beim stellvertretenden Vorsitzenden des Fischereiverein e. V. Neunburg v. W., Herrn Michael Throner, 92444 Rötz, Tel.: 09976/902502. Die Kursgebühr von € 75,-- (Jugendliche) bzw. € 100,-- (Erwachsene) ist bei der Anmeldung zu entrichten.
Anmeldeformular zum Vorbereitungslehrgang und Ausbildungsplan zur Fischerprüfung im Downloadbereich.
Fischereischein Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und unter Vorlage des Prüfungszeugnisses erteilt die Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes den Fischereischein auf Lebenszeit. Die Gebühr hierfür beträgt € 35,--. Die anteilig erhobene Fischereiabgabe kann wahlweise für 5 Jahre (€ 40,--) oder auf Dauer entrichtet werden. Als Einmalzahlung ist sie nach dem Lebensalter gestaffelt und liegt zwischen € 300,-- und € 32,--; ab 68 Jahre wird keine Abgabe mehr erhoben.
Jugendliche Für Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren gibt es den Jugendfischereischein für dessen Erteilung ebenfalls die Gemeinde des Wohnsitzes zuständig ist. Um diesen zu erhalten ist keine Prüfung erforderlich. Inhaber eines Jugendfischereischeins dürfen jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers (unter dessen Aufsicht) angeln.
Erlaubnisschein Für alle Gewässer in Bayern ist zum Angeln die Erlaubnis des jeweiligen Fischereiberechtigten erforderlich. Vielfach sind die Fischereirechte von Vereinen gepachtet. Wer Angeln will, sollte sich deshalb um die Mitgliedschaft in einem Verein bemühen. Wer nur gelegentlich oder im Urlaub angeln möchte, kann Erlaubnisscheine bei unseren Abgabestellen erhalten. Klicken Sie hierzu auf Erlaubnisscheine.
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