Jedes aktive Mitglied muss ab dem vollendeten 16. Lebensjahr im Kalenderjahr fünf Stunden ohne Bezahlung für den Verein arbeiten. Für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde ist eine Gebühr von 20,00 € fällig, die im Folgejahr zu zahlen ist.
Von der Arbeitspflicht befreit sind Rentner und Pensionäre ab dem vollendeten 65. Lebensjahr, Jugendliche bis 15 Jahre, tätige Fischereiaufseher, passive Vereinsmitglieder und Vorstandsmitglieder.
Termine für Arbeitseinsätze 2023: 22. April, 06. Mai, 03. Juni, 01. Juli, 05. August, 02. September, 07. Oktober (jeweils von 7:30 bis 12:30 Uhr).
Treffpunkt jeweils: Fischerheim am See in Stockarn um 7:30 Uhr