Arbeitspflicht

Jedes aktive Mitglied muss ab dem 16. Lebensjahr im Kalenderjahr fünf Stunden ohne Bezahlung für den Verein arbeiten. Für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde ist eine Gebühr von 30,00 € fällig, die im Folgejahr zu zahlen ist.

Von der Arbeitspflicht befreit sind Rentner und Pensionäre (aktive Mitglieder) ab dem vollendeten 65. Lebensjahr, Jugendliche bis 15 Jahre, tätige Fischereiaufseher, passive Vereinsmitglieder und der Gesamtvorstand.

Termine für Arbeitseinsätze 2024: 06. April, 11. Mai, 08. Juni, 06. Juli, 03. August, 07. September, 05. Oktober (jeweils von 7:30 bis 12:30 Uhr).

Treffpunkt jeweils: Fischerheim am See in Stockarn um 7:30 Uhr

WICHTIG !! DAS FANGBUCH IST MITZUFÜHREN !!