Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt auf Antrag. Die Aufnahme ist unter gleichzeitiger Anerkennung der Satzung schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet dann die Vorstandschaft. Schicken Sie den Antrag sowie die Datenschutzerklärung bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an:
Fischereiverein e.V. Neunburg vorm Wald, Pleysteiner Straße 7, 92431 Neunburg vorm Wald
Fangbuchabgabe und Beantragung Erlaubnisscheine
Die Abgabe der Fangbücher der abgelaufenen Saison hat bis spätestens zum 20. Januar des folgenden Jahres zu erfolgen.
Gleiches gilt für „passive“ Mitglieder, die im folgenden Jahr in „aktive“ Mitgliedschaft wechseln wollen. Auch sie müssen bis spätestens 20. Januar ihre/n gewünschte/n Erlaubnisschein/e beim 1. oder 2. Vorstand melden.
Erfolgt keine Abgabe des Fangbuches, oder eine Meldung beim 1. oder 2. Vorstand später als zum 20. Januar, wird der Erlaubnisschein/e erst zum 1. Juni erteilt und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 30,– € fällig.